leider ein sehr schwieriges Thema. Es gibt derzeit in Österreich (noch) keine gesetzliche Regelung hierzu. Auf Anfrage bei der Wirtschaftskammer / Bundesinnung haben wir die Antwort bekommen, das auch denen keine Regelung diesbezüglich bekannt ist. Mit dem Hinweis versehen, wenn wir schon Personen unter 18 Jahren behandeln würden, dann sollen wir bitte aber schon die Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor der Behandlung zur dauerhaften Haarentfernung einholen. Aber für eine rechtsverbindliche Auskunft ob eine Behandlung von minderjährigen rechtmäßig wäre, wollten sich auch diese nicht festlegen.
Auch in Deutschland gibt es derzeit keine Regelung über das Mindestalter für dauerhafte Haarentfernung, aber hier hat es eine Gerichtsentscheidung gegeben nachdem ein Minderjähriger nach einer Behandlung mit einem Diodenlaser Verbrennungen erlitten hat. Diese Entscheidung ist zum Schluss gekommen, das in dem konkreten Fall eine Behandlung an dem Minderjährigen nicht hätte durchgeführt werden dürfen.
In Österreich hat es zwar schon mehrere Gerichtsentscheidungen zum Thema dauerhafter Haarentfernung gegeben, zum Mindestalter wurde aber bis dato leider noch nichts entschieden.
Wir werden immer wieder danach gefragt, Behandlungen auch an minderjährigen Personen durchzuführen. Nicht nur von Personen die knapp vor dem 18. Lebensjahr sind, sondern auch vermehrt von Müttern die jüngere Kinder mitbringen die offensichtlich unter übermäßigen Haarwuchs leiden. Wir verweisen Eltern deren Kinder offensichtlich an ihrem vermehrten Haarwuchs leiden, immer an die jeweilige Krankenkasse. Unserer Kenntnis nach gibt es einige wenige Hautärzte die (auch dauerhafte Haarentfernung durchführen und) mit Einverständnis der Eltern auch Kinder und Jugendliche behandeln, wenn wirklich Bedarf aufgrund übermäßigen Haarwuchses da ist. Im besten Fall bekommen diese unseren Informationen nach auch teilweise Zuschüsse von der jeweiligen Krankenkasse.
Wir selbst haben in der Vergangenheit keine Personen unter 18 Jahren behandelt und werden dies auch zukünftig nicht tun, solange es keine entsprechende rechtswirksame Regelung gibt. Nicht weil wir Leuten mit unerwünschtem Haarwuchs nicht helfen wollen, sondern weil wir seit unserer Gründung vermutlich die meisten Behandlungen zur dauerhaften Haarentfernung in Oberösterreich, wenn nicht sogar in ganz Österreich durchgeführt haben und wir sicherlich die ersten sein würden die es treffen würde, sollte sich herausstellen das eine Behandlung von Minderjährigen nicht rechtmäßig ist. Wir hatten in der Vergangenheit einige Kundinnen, die sich genau zum 18. Geburtstag ihren ersten Behandlungstermin vereinbart haben, dies ehrt uns natürlich sehr.
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